Schaulustige Gaffer

Leider kommt es an unseren Einsatzstellen immer wieder zu unschönen Szenen. Gemeint sind aber diesmal nicht die Einsätze selbst - Sondern das Verhalten von Gaffern und Schaulustigen.
Immer wieder müssen wir feststellen, dass sich Personen an der Einsatzstelle bewegen, die nichts damit zutun haben - und "nur mal schauen" wollen. Aber auch Eltern die ihre Kinder vorschicken - Weil da gibt es ja "was zum gucken".

Immer wieder kann beobachtet werden, dass die Rettungskräfte an ihrer Arbeit durch Schaulustige gehindert werden. Nicht selten bilden sich Trauben von Gaffern, die neugierig das Geschehen beobachten.

 

 

 

 


In den letzten Jahren hat sich mehr und mehr ein Trend durchgesetzt, der durchaus als moralisch verwerflich bezeichnet werden kann. In den häufig verletzlichsten Momenten, die eine Person durchleben kann, zücken Schaulustige ihr Handy, machen Fotos oder drehen Videos, anstatt den Verletzten zu helfen.

Aus diesem Grund müssen wir immer wieder drastische Maßnahmen ergreifen. Sei es mit Megaphon Durchsagen, Sichtschutzwänden oder dem direkten Kontakt zu unseren Mitbürgern.
Diese Maßnahmen binden gerade bei größeren Einsatzstellen Kräfte, die für andere Maßnahmen nicht zur Verfügung stehen. Außerdem sind diese Maßnahmen äußerst nervig und enden oft in Diskussionen oder einem Polizeieinsatz.

2018 kam es zu 2.636.190 Verkehrsunfällen mit 3.270 Verkehrstoten. In den ersten vier Monaten 2019 erfasste die Polizei insgesamt rund 839.100 Straßenverkehrsunfälle mit 861 Verkehrstoten (Statistisches Bundesamt, Stand 21.06)

Bußgeldkatalog:
Befahren des Seitenstreifens auf der Autobahn und dadurch die Rettungskräfte behindert 20 Euro
Parken auf dem Seitenstreifens auf der Autobahn und dadurch die Rettungskräfte behindert 25 Euro
"Gaffen" als Ordnungswidrigkeit 20 bis 1.000 Euro
Unterlassene Hilfeleistung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (Straftat)
Fotografieren oder Filmen eines Unfalls Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren (Straftat)
Schaulustige, die aus dem fahrenden Auto heraus filmen, verstoßen bereits gegen die Straßenverkehrsordnung. Handy am Steuer ist demnach nämlich nicht gestattet und wird mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft.
Der Bundesrat fordert deutlich höhere Strafen.

#seikeinGaffer
https://www.youtube.com/watch?v=nRmuaVPiodI
Der Film soll eine gesteigerte öffentliche Wahrnehmung für das Thema „Schaulustige bei einem Rettungseinsatz“ bewirken und dazu auffordern kein Gaffer zu werden. Feuerwehr Osnabrück