FalschparkerLeider werden Einsatzfahrzeuge immer wieder von falsch geparkten Fahrzeugen aufgehalten - Wodurch lebensrettende Zeit verstreicht!

Besonders in Wohngebieten behindern Falschparker die schnelle Durchfahrt der Einsatzkräfte.

Einmündungen sind durch Fahrzeuge versperrt, Fahrzeuge parken im Kreuzungsbereich, gegenüber von Ausfahrten, zu weit vom Bordstein entfernt oder parken versetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

In der Straßenverkehrsordnung steht festgeschrieben:

- Vor und in Feuerwehrzufahrten
- auf Stellflächen der Feuerwehr
- auf Hydranten, Wasserschiebern und anderen Schachtdeckeln
- 5 m im Mündungsbereich vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen
- vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
ist das parken unzulässig.

Auch nicht für zwei Minuten - Es könnte wichtige Zeit für ein Menschenleben sein!

Wer die Einsatzkräfte im Durchkommen durch sein Parkverhalten behindert, dem winken Geldbuße und auch Punkte in Flensburg. Kommen Menschen zu Schaden oder gar zu Tode, stehen Fahrzeugführer, welche Rettungskräfte am Vorankommen behindert haben, im Fokus der Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft.

Deshalb bedenkt immer, wo ihr euer Fahrzeug abstellt.

Feuerwehrfahrzeuge sind länger und breiter als normale Personenkraftwagen und benötigen daher auch mehr Platz.

In jeder Straße muss eine Durchfahrbreite von mind. 3,05 Metern vorhanden sein. Ist das nicht der Fall, darf dort kein Fahrzeug abgestellt werden.

Der Abstand zwischen versetzt parkenden Fahrzeugen muss so groß sein, dass ein LKW ungehindert hindurchfahren kann. 10 Meter Abstand zwischen den Fahrzeugen sind ein guter Richtwert.

5 Meter Abstand in Kreuzungen ist Pflicht, damit größere Fahrzeuge überhaupt um die Kurve kommen. Gemessen wird der 5-Meter-Raum von den Schnittpunkten der Bordsteinkanten aus. Das Parken ist in diesem Bereich nicht zulässig. Durch das Parken auf der gegenüberliegenden Seite darf die Durchfahrtsbreite natürlich nicht so klein werden, das Behinderungen auftreten.

Dies gilt auch für Kurven, aber: In engen und unübersichtlichen Kurven ist das Parken verboten.